44 Ergebnisse für: 25.08.1969
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§ 1 FahrlG Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=1
(1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und
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USA / NIXON-ANDACHT: Kleine Edelsteine - DER SPIEGEL 35/1969
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45548057.html
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1969
http://www.uni-magdeburg.de/uniarchiv/chronik/jahre_brd/1969/08.htm
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§ 36 FahrlG Ordnungswidrigkeiten Fahrlehrergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FahrlG+1969&a=36
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet oder entgegen § 1 Abs. 4 von der Fahrlehrerlaubnis Gebrauch macht, 1a. eine Meldung nach § 3b
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§ 44 StGB Fahrverbot Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=44
(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten
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„WO GEPLÜNDERT WIRD, IST ENGLAND“ - DER SPIEGEL 35/1969
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45548052.html
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§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=1
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial
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§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=17-22
§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
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§ 115 BetrVG Bordvertretung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=115
(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus
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§ 116 BetrVG Seebetriebsrat Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=116
(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des