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§ 11 BNatSchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__11.html
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§ 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung
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§ 28 BNatSchG Naturdenkmäler Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=28
(1) Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder
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§ 17 BNatSchG Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=17
(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des
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BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG001800000
Keine Beschreibung vorhanden.
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BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG000100000
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 BNatSchG Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bnatschg&a=10
(1) Die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in
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Landesrecht BW § 66 BNatSchG | Bundesnorm | Vorkaufsrecht | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege | gültig ab: 01.03.2010
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=BJNR254210009BJNE006700000&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Recherche juristischer Informationen
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§ 11 BNatSchG - Einzelnorm
http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__11.html
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§ 3 BNatSchG Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=3
(1) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind 1. die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden oder 2. das Bundesamt für Naturschutz,