126 Ergebnisse für: 263a
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RA Alexander Schultz: Neue Strafbarkeiten und Probleme - Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÃÂndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20.09.2006*
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=398
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RA Alexander Schultz: Neue Strafbarkeiten und Probleme - Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÃÂndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20.09.2006*
http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=398
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BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+35,+152
Informationen zu BGHSt 35, 152: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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HRRS Dezember 2015: Mayer - HRRS-Praxishinweis: Leichtfertige Geldwäsche durch sogenannte Finanzagenten Zugl. Anm. zu BGH HRRS 2014 Nr. 1005 · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-12/index.php?sz=8
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§ 270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/270.html
Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.
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Fassung § 302 StGB a.F. bis 01.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+01.07.2017&a=302
Text § 302 StGB a.F. in der Fassung vom 01.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
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§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daà bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde...
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§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/269.html
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daà bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde...
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§ 303a StGB Datenveränderung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...
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§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daà bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde...