154 Ergebnisse für: 265a
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§ 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/248a.html
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daà die...
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§ 247 StGB Haus- und Familiendiebstahl - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/247.html
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in...
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§ 247 StGB Haus- und Familiendiebstahl - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/247.html
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in...
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§ 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daà die...
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§ 262 StPO (Strafprozeßordnung 1975) - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/262._StPO.html
§ 262 StPO - Strafprozeßordnung 1975 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich
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SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0530500
Keine Beschreibung vorhanden.
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SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505700
Keine Beschreibung vorhanden.
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SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0502100
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 123 StGB Hausfriedensbruch Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=123
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne
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SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0510600
Keine Beschreibung vorhanden.