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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=178

    (1) In der Satzung ist vorzusehen, dass ein Gründungsstock gebildet wird, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat. Die Satzung soll die Bedingungen enthalten, unter denen der

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    http://www.benoni.de/schach/elo/elohis.html?id=4100026&lang=de

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=214

    (1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei Aktiengesellschaften das eingezahlte Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der eingezahlte Gründungsstock, bei

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=232

    (1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=232

    (1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=156

    (1) Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. § 141 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt

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    https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%221364-5072%22&key=cql

    ZDB Zeitschriftendatenbank

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    https://dejure.org/gesetze/VAG/31.html

    (1) 1 Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion verfügen. 2 Die Aufgabe dieser Funktion ist es, in Bezug auf...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=236

    (1) Ein Pensionsfonds im Sinne dieses Gesetzes ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die 1. im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von

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    http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Raso?hl=raso

    Keine Beschreibung vorhanden.



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