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§ 178 VAG Gründungsstock Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=178
(1) In der Satzung ist vorzusehen, dass ein Gründungsstock gebildet wird, der die Kosten der Vereinserrichtung zu decken sowie als Gewähr- und Betriebsstock zu dienen hat. Die Satzung soll die Bedingungen enthalten, unter denen der
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Ergebnis von Eloabfrage 3729:
http://www.benoni.de/schach/elo/elohis.html?id=4100026&lang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 214 VAG Eigenmittel Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=214
(1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei Aktiengesellschaften das eingezahlte Grundkapital abzüglich des Betrags der eigenen Aktien, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der eingezahlte Gründungsstock, bei
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§ 232 VAG Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=232
(1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des
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§ 232 VAG Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=232
(1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des
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§ 156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=156
(1) Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. § 141 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt
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ZDB-Katalog - Suchergebnisseite: iss="1364-5072"
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%221364-5072%22&key=cql
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§ 31 VAG Versicherungsmathematische Funktion - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/31.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion verfügen. 2 Die Aufgabe dieser Funktion ist es, in Bezug auf...
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§ 236 VAG Pensionsfonds Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=236
(1) Ein Pensionsfonds im Sinne dieses Gesetzes ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die 1. im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von
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