43 Ergebnisse für: 30.01.1987

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    https://stadtlaufen.de/buergermedaille.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=10

    (1) Bundesstatistiken werden auf der Grundlage von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen erstellt. Erhebungsmerkmale umfassen Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die zur statistischen Verwendung bestimmt sind. Hilfsmerkmale sind

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=9

    (1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift muß die Erhebungsmerkmale, die Hilfsmerkmale, die Art der Erhebung, den Berichtszeitraum oder den Berichtszeitpunkt, die Periodizität und den Kreis der zu Befragenden bestimmen. (2)

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    https://web.archive.org/web/20160304140037/https://www.stadtlaufen.de/index.php?contid=190&disply=standard

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=5a

    (1) Vor der Anordnung oder Änderung einer Bundesstatistik prüft das Statistische Bundesamt, ob bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits Daten vorhanden sind, die für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik qualitativ

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=11a

    (1) Soweit Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, Daten mittels standardisierter elektronischer Datenaustauschformate übermitteln, sind diese auch bei der Übermittlung der für eine Bundesstatistik zu erhebenden

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    https://www.weltfussball.de/spieler_profil/arda-turan

    Arda Turan - FC Barcelona, İstanbul Başakşehir F.K., Atlético Madrid, Galatasaray, Vestel Manisaspor

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=2,3

    §§ 2, 3 BStatG Bundesstatistikgesetz

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=15

    (1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift hat festzulegen, ob und in welchem Umfang die Erhebung mit oder ohne Auskunftspflicht erfolgen soll. Ist eine Auskunftspflicht festgelegt, sind alle natürlichen und juristischen Personen des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=12

    (1) Hilfsmerkmale sind, soweit Absatz 2, § 10 Abs. 2, § 13 oder eine sonstige Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmen, zu löschen, sobald bei den statistischen Ämtern die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf



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