43 Ergebnisse für: 30.05.1976
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Leichtathletik - Rekorde Männer - 20 km Gehen
http://www.rekorde-im-sport.de/Leichtathletik/maenner_20km_gehen.html
Leichtathletik - 20 km Gehen Männer - Weltrekordentwicklung, Entwicklung der deutschen Rekorde, Die Besten aller Zeiten
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Geschichte der Celler Strecke
http://hgli.lima-city.de/CellerBahn_Geschichte.htm:
Keine Beschreibung vorhanden.
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Albert Gieseler -- AEG Kanis GmbH
http://www.albert-gieseler.de/dampf_de/firmen6/firmadet67026.shtml
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§ 41 VwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=41
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden. (2) Ein schriftlicher
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§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=63-71
§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
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§ 77 VwVfG Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=77
Wird ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben, so hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. In dem Aufhebungsbeschluss sind dem Träger des Vorhabens die
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Streutalbahn
https://web.archive.org/web/20161109185710/http://loka.lokalbahn-modelle.de/Unterfranken/Streutalbahn/streutalbahn.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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HBF-info.de | Handball Bundesliga Frauen
http://www.hbf-info.de/o.red.r/teams.php?sprache=1&gid=2&teamid=11&personid=152&spieler=1
HBF-info.de - Zu Hause in den Hallen dieser Welt - Topnews about women Handball sports
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HBF-info.de | Handball Bundesliga Frauen
http://www.hbf-info.de/o.red.r/teams.php?sprache=1&gid=2&teamid=11&personid=2653&spieler=1
HBF-info.de - Zu Hause in den Hallen dieser Welt - Topnews about women Handball sports
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§ 76 VwVfG Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=76
(1) Soll vor Fertigstellung des Vorhabens der festgestellte Plan geändert werden, bedarf es eines neuen Planfeststellungsverfahrens. (2) Bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung kann die Planfeststellungsbehörde von einem neuen