46 Ergebnisse für: 30.10.1997
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38, V 76/38 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RGZ+163,+348
Informationen zu RGZ 163, 348: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 199 AO Prüfungsgrundsätze Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=199
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des
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BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+58,+207
Informationen zu BGHZ 58, 207: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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Missions-Kalender - Mobile Raketenbasis MORABA - DLR Raumflugbetrieb
http://www.moraba.de/index.php/missions-kalender.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 200 AO Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=200
(1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere
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Andreas Weigel – Salzburgwiki
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Andreas_Weigel
Keine Beschreibung vorhanden.