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§ 4 BDSG Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG/4.html
(1) 1 Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur...
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§ 4 BDSG Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG/4f.html
(1) 1 Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur...
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§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=105
(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des
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§ 249b SGB V Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/249b.html
1 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht...
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RStV: § 51a Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter durch die zuständige Landesmedienanstalt - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-51a
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 1 bis 6 BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BEEG&a=1-6
§§ 1 bis 6 BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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§ 137f UrhG Ãbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/137f.html
(1) 1 Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so...
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§ 33b EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38 BetrVG Freistellungen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=38
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied, 501 bis 900 Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder, 901 bis 1.500 Arbeitnehmern 3
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§ 358 SGB III Aufbringung der Mittel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/358.html
(1) 1 Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. 2 Der Bund, die Länder, die...