303 Ergebnisse für: 6597
-
§ 1993 BGB Inventarerrichtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1993
Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung).
-
§ 184 BGB Rückwirkung der Genehmigung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=184
(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der
-
§ 180 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=180
Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der
-
§ 2001 BGB Inhalt des Inventars Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=2001
(1) In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten vollständig angegeben werden. (2) Das Inventar soll außerdem eine Beschreibung der Nachlassgegenstände,
-
§ 937 BGB Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=937
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass
-
§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=142
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des
-
§ 196 BGB Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=196
Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche
-
§ 299 BGB Vorübergehende Annahmeverhinderung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=299
Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei
-
§ 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=174
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde
-
§ 243 BGB Gattungsschuld Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=243
(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten. (2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das