433 Ergebnisse für: 89a
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung
https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=775
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere…
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§ 64a SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__64a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=741
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere…
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Fassung § 54 AufenthG a.F. bis 01.01.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386)
http://www.buzer.de/gesetz/4752/al52586-0.htm
Text § 54 AufenthG a.F. Aufenthaltsgesetz in der Fassung vom 01.01.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386)
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Bundeswehr: Kein hinreichender Terrorverdacht gegen Franco A. - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/franco-a-kein-hinreichender-terrorverdacht-gegen-soldat-a-1211726.html
Wende im Fall Franco A.: Die Bundesanwaltschaft hatte den Bundeswehroffizier angeklagt wegen der Vorbereitung eines Anschlags. Das Frankfurter Oberlandesgericht sieht nun dafür keinen hinreichenden Tatverdacht.
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§ 92b StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__92b.html
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Nomos - eLibrary | Staatsschutz mittels Vorfeldkriminalisierung
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845283951/staatsschutz-mittels-vorfeldkriminalisierung
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§ 27 AufenthG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html
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§ 81 VAG Rechts- und Finanzaufsicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81
(1) Die Aufsichtsbehörde überwacht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht allgemein und einer Finanzaufsicht im besonderen. Sie achtet dabei auf die ausreichende Wahrung der Belange
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§ 91 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__91.html
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