269 Ergebnisse für: 91b
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Art. 52 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/52.html
(1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. (2) 1 Der Präsident beruft den Bundesrat ein. 2 Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von...
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Art. 22 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/22.html
(1) 1 Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2 Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3 Das...
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Agnes Karll : d. Reformerin d. dt. Krankenpflege ; e. Wegweiser für heute zu ihrem 50. Todestag am 12. Februar 1927 - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/MU2LGQUC75UDTT7TXO47ACFT43YRPWKB
Keine Beschreibung vorhanden.
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09085173
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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Artikel 73 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde; 3. die
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Art 74, 84, 85 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=74,84,85
Art 74, 84, 85 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Art. 85 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/85.html
(1) 1 Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes aus, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht...
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Artikel 79 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer
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Art 115k GG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115k.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 98 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/98.html
(1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. (2) 1 Wenn ein Bundesrichter im Amte oder auÃerhalb des Amtes gegen...