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Anordnung3,943 Ergebnisse für: Anordnungen
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Archiv fur Wichtige Anordnungen - Joseph Carl Edlen v. Wagersbach - Google Books
https://books.google.de/books?id=wjBiAAAAcAAJ&pg=PA267&dq=math%C3%A4us+von+Rath&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiPirvottXYAhXMPFAKHfDLAdcQ
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§ 56 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=56
(1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Zugestellt wird von Amts wegen nach
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§ 769 ZPO Einstweilige Anordnungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=769
(1) Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen
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§ 14 WpHG Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=14
(1) Die Bundesanstalt kann im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, Missstände, die Nachteile für die Stabilität der Finanzmärkte bewirken oder das Vertrauen in die
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§ 31 ProdSG Veröffentlichung von Informationen Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/31.html
(1) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin macht Anordnungen nach § 26 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, 7, 8 und 9 und Absatz 4, die unanfechtbar geworden sind oder deren sofortiger Vollzug angeordnet worden ist, öffentlich
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§ 164 StPO Festnahme von Störern Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=164
Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen
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§ 131 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=131
(1) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 ist 1. bei Ordnungswidrigkeiten nach § 112, soweit es sich um Verstöße gegen Anordnungen a) des Bundestages oder seines Präsidenten handelt, der Direktor beim Deutschen
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§ 770 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__770.html
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§ 115 SeemG Nichtbefolgung dienstlicher Anordnungen Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=115
(1) Ein Besatzungsmitglied, das einer Anordnung eines Vorgesetzten nicht nachkommt und dadurch Menschen, Schiff oder Ladung gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Verursacht der Täter die
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§§ 55 bis 62 AWV Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=55-62
§§ 55 bis 62 AWV Außenwirtschaftsverordnung