62 Ergebnisse für: Beitragsaufkommen
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Humanistischer Verband ist Kirchen gleichgestellt - katholisch.de
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/humanistischer-verband-ist-kirchen-gleichgestellt
Seit Jahren wurde es angestrebt, nun ist auch der Berliner Landesverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - und genießt damit Privilegien, die er selbst lange kritisierte.
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Tierschutzpartei : Beiträge - Spenden
http://www.tierrechte-tv.de/Tierschutzpartei/Entwicklung/entwicklung.html
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Wissenschaftlicher Beirat - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/wissenschaftlicher-beirat.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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Rundfunk: Haushaltsabgabe soll GEZ-Gebühr ersetzen - WELT
https://www.welt.de/wirtschaft/article7963562/Haushaltsabgabe-soll-GEZ-Gebuehr-ersetzen.html
Kampf gegen Schwarzseher: Künftig soll jeder Haushalt automatisch Rundfunkgebühren zahlen. Auch Firmen fürchten neue Belastungen.
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Beiträge - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/aufsicht/rentenversicherung/beitraege.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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B 2 U 21/02 R · BSG · Urteil vom 24.06.2003 ·
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=3278&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Schätzerkreis - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/schaetzerkreis.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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Bundesverwaltungsgericht zum Rundfunkbeitrag: Ja, Sie müssen zahlen - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/kultur/tv/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-ist-rechtmaessig-a-1082959.html
Jeden Monat 17,50 Euro - egal ob man einen Fernseher hat oder nicht: So sieht das aktuelle Modell für den Rundfunkbeitrag aus. Ist trotzdem rechtmäßig, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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Pressemitteilung Nr. 21/2016 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
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DIE KRANKHEITSKOSTEN - DER SPIEGEL 6/1960
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43063180.html
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