33 Ergebnisse für: Effektenhandel
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DeiFin - Thema: Orderarten an den Effektenbörsen
http://www.deifin.de/thema008.htm
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BGH, 12.06.1978 - II ZR 48/77 - "short sale" als Differenzgeschäft; Unvereinbarkeit eines ausländischen Ausschlusses des Differenzeinwands mit dem deutschen Recht; Zugehörigkeit der Vorschriften der §§ 764, 762 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum deutschen "ordre public"
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1978-06-12/II-ZR-48_77
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Geschichte - Baader Bank
https://www.baaderbank.de/Ueber-Uns/Geschichte-201
Vom Pionier für Auslandsaktien zum Kapitalmarktspezialisten mit breitem Leistungsspektrum – die Geschichte der Baader Bank.
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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 198/11
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/I_6_U_198_11_Urteil_20120913.html
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Oskar Seeligmann - Gedenkbuch für die Karlsruher Juden
http://my.informedia.de/gedenkbuch.php?PID=12&name=3898
Das "Gedenkbuch" erfüllt die Anforderungen eines Informationssystems und erinnert an die Karlsruher jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jedem ermordeten und zu Tode gekommenen Menschen soll eine Biographie gewidmet werden, die von Paten…
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Oskar Seeligmann - Gedenkbuch für die Karlsruher Juden
http://my.informedia.de/gedenkbuch.php?PID=12&name=3898&suche=S
Das "Gedenkbuch" erfüllt die Anforderungen eines Informationssystems und erinnert an die Karlsruher jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jedem ermordeten und zu Tode gekommenen Menschen soll eine Biographie gewidmet werden, die von Paten…
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Herbert Seeligmann - Gedenkbuch für die Karlsruher Juden
http://my.informedia.de/gedenkbuch.php?PID=12&suche=S&name=3962
Das "Gedenkbuch" erfüllt die Anforderungen eines Informationssystems und erinnert an die Karlsruher jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Jedem ermordeten und zu Tode gekommenen Menschen soll eine Biographie gewidmet werden, die von Paten…
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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GV. NRW. Ausgabe 2015 Nr. 37 vom 7.10.2015 Seite 671 bis 696 | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15237&ver=8&val=15237&sg=0&menu=1&vd_back=N
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