2,019 Ergebnisse für: Gebührenordnung
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§ 2 GOZ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=2
(1) Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden
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§ 2 GOÄ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=2
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs.
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§ 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=12
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die
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Tierarztkosten - Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Anlage: Gebührenverzeichnis
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml
Tierarztkosten - Inhaltsübersicht des Gebührenverzeichnisses sowie zusätzliche Erläuterungen.
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§ 9 GOZ Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=9
(1) Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese
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§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses
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§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
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§ 5b GOÄ Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5b
Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2
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§ 5a GOÄ Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5a
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen
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Pferdesportverband Baden-Württemberg e. V. - Besondere Bestimmungen
http://www.pferdesport-bw.de/besondere-bestimmungen.html
Besondere Bestimmungen,