67 Ergebnisse für: Inhaberpapieren
-
-
§ 1273 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1273.html
(1) Gegenstand des Pfandrechts kann auch ein Recht sein. (2) 1 Auf das Pfandrecht an Rechten finden die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen...
-
§ 1277 BGB Befriedigung durch Zwangsvollstreckung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1277.html
1 Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden...
-
§ 1274 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1274.html
(1) 1 Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Ãbertragung des Rechts geltenden Vorschriften. 2 Ist zur Ãbertragung des Rechts...
-
§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...
-
§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1282.html
(1) 1 Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur...
-
§ 367 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/367.html
(1) 1 Wird ein Inhaberpapier, das dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen ist, an einen Kaufmann, der Bankier- oder...
-
§§ 232 bis 240 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=232-240
§§ 232 bis 240 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
Aktie und Dividende | nbb.be
https://www.nbb.be/de/die-nationalbank/informationen-fur-die-aktionare/aktie-und-dividende
Das Grundkapital der Nationalbank in Höhe von zehn Millionen Euro ist in vierhunderttausend Aktien unterteilt; zweihunderttausend davon sind vom Staat zum Nennwert gezeichnete unveräußerliche Namensaktien und zweihunderttausend sind Namens- oder…
-
Börsensteuer | eLexikon
http://peterhug.ch/lexikon/boersensteuer
Börsensteuer, nennt man die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer, welche teils..... [1'641 Wörter, 11'942 Zeichen] in Meyers Konversations-Lexikon, 1888, Börsensteuer | eLexikon |