197,452 Ergebnisse für: abs 2
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§ 4 GVFG Höhe und Umfang der Förderung Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVFG&a=4
(1) Aus den Finanzhilfen des Bundes ist die Förderung von Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bis zu 75 vom Hundert und von Vorhaben nach § 2 Abs. 3 Satz 3 im Rahmen der nach § 10 Abs. 2 Satz 2 zur Verfügung stehenden Mittel bis
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§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71292.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in
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§ 276 HGB GröÃenabhängige Erleichterungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/276.html
1 Kleine und mittelgroÃe Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1, 2) dürfen die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten...
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§ 146 GewO Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=146
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung a) nach § 35 Abs. 1 Satz 1 oder 2, b) nach § 35 Abs. 7a Satz 1, 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 oder 2 oder c) nach § 35 Abs. 9 in
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§ 4 KrGlasKennzG Verwendung von zusätzlichen Symbolen Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=4
(1) Werden für Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 verwendet, so dürfen zusätzlich die folgenden Symbole verwendet werden für Hochbleikristall und Bleikristall (§ 2 Abs. 1 Nr. 1
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UVP-Handbuch
https://www.bafu.admin.ch/uv-0923-d
Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 10b Abs. 2 USG und Art. 10 Abs. 1 UVPV). 2009
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§ 43 AMG Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=43
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen
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Anlage II BeschussV Beschusszeichen, Prüfzeichen Beschussverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeschussV&a=Anlage+II
Abbildung 1 Bundesadler mit Kennbuchstaben (§ 9 Abs. 2) Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes, die zum Verschießen von Munition mit Nitropulver bestimmt sind Verstärkter Beschuss
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§ 41d KostO Verwendung von Musterprotokollen Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=41d
Die in § 39 Abs. 5, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 1, auch in Verbindung mit § 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Waffengesetz
https://web.archive.org/web/20140414103619/http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum