2,141 Ergebnisse für: abtretung
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§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=406
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst
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§ 255 BGB Abtretung der Ersatzansprüche Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=255
Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, die dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen
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§ 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=410
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen
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§ 46 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__46.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 408 BGB Mehrfache Abtretung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=408
(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein
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§ 405 BGB Abtretung unter Urkundenvorlegung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=405
Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt, so kann er sich, wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird, dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass die Eingehung oder Anerkennung des
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Abtretung | Abtretung von (Honorar-)Forderungen an den Zahnarzt oder die PKV: Was ist möglich?
http://www.iww.de/zwd/archiv/abtretung-abtretung-von-honorar-forderungen-an-den-zahnarzt-oder-die-pkv-was-ist-moeglich-f8672
Bekanntermaßen ist die Privatliquidation davon geprägt, dass Rechtsbeziehungen nur zwischen Zahnarzt und Patient einerseits sowie Patient und Versicherung andererseits bestehen.
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§ 399 BGB Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=399
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen
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§§ 930, 931 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=930,931
§§ 930, 931 BGB Bürgerliches Gesetzbuch