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Ahnung1,294 Ergebnisse für: ahndung
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Justiz: Die Ahndung der Todesschüsse - n-tv.de
http://www.n-tv.de/politik/Die-Ahndung-der-Todesschuesse-article95028.html
Berlin, Washington, Brüssel - überall. n-tv berichtet von allen wichtigen Schauplätzen der Innen- und Außenpolitik.
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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Rolf Gössner Thüringer Polizeigewalt I: Kollegen-Prügel
http://www.rolf-goessner.de/FRTodesschusse.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 8 bis 16 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=8-16
§§ 8 bis 16 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 14 OWiG Beteiligung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig+13.10.2017&a=14
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem
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"Operation Sturm": Ärger in Serbien über kroatische Siegesparade « DiePresse.com
http://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/4793148/Operation-Sturm_Aerger-in-Serbien-ueber-kroatische-Siegesparade
Zagreb feiert Rückeroberung der Krajina vor 20 Jahren als Befreiung. Serben erinnern an Vertreibungen.
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/78.html
(1) 1 Die Verjährung schlieÃt die Ahndung der Tat und die Anordnung von MaÃnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2 § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen...
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§ 78 StGB Verjährungsfrist Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung
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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Gemeinden - BayernPortal
http://www.freistaat.bayern//dokumente/leistung/28109631319
Der kürzeste Weg zur richtigen Behörde in Bayern! Beschreibungen von Leistungen der staatlichen und kommunalen Verwaltungen mit Kontaktinformationen der zuständigen Behörde.