999 Ergebnisse für: aktg
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§ 78 AktG Vertretung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/78.html
(1) 1 Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und auÃergerichtlich. 2 Hat eine Gesellschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit), wird die...
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§ 275 AktG Klage auf Nichtigerklärung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/275.html
(1) 1 Enthält die Satzung keine Bestimmungen über die Höhe des Grundkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen der...
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§ 140 AktG Rechte der Vorzugsaktionäre - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/140.html
(1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte. (2) 1 Ist der Vorzug...
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§ 221 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=221
(1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 95 AktG Zahl der Aufsichtsratsmitglieder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aktg/95.html
1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. 2 Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. 3 Die Zahl muà durch drei teilbar sein, wenn dies...
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§ 15 AktG Verbundene Unternehmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/15.html
Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit...
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§ 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=1
(1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. (2) Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes
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§ 91 AktG Organisation; Buchführung Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=91
(1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Handelsbücher geführt werden. (2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der