119 Ergebnisse für: asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
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§ 74 AsylG Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens Asylgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AsylG&a=74
(1) Die Klage gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung erhoben werden; ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Woche zu stellen (§ 34a Absatz 2
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Anlage II AsylG (zu § 29a ) Asylgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AsylG&a=Anlage+II
Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana Kosovo Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro Senegal Serbien
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§ 45a AufenthG Berufsbezogene Deutschsprachförderung;... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/45a.html
(1) 1 Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch MaÃnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. 2 Diese MaÃnahmen bauen in der...
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Änderungen AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/4846/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Asylbewerberleistungsgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 90 AsylG Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AsylG/90.html
(1) Stehen für die ärztliche Versorgung von Asylbegehrenden in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 oder Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 Ãrzte, die über eine...
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Besch%C3%A4ftigungsverordnung+(BeschV)&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeschV&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 12 BPolG Verfolgung von Straftaten Bundespolizeigesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPolG&a=12
(1) Die Bundespolizei nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (§§ 161, 163 der Strafprozeßordnung) wahr, soweit der Verdacht eines Vergehens (§ 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) besteht, das 1. gegen die
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§ 36 AsylG Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AsylG&a=36
(1) In den Fällen der Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist eine Woche. (2) Das Bundesamt