35 Ergebnisse für: besändg
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§ 40 BBesG Stufen des Familienzuschlages Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=40
(1) Zur Stufe 1 gehören 1. verheiratete Beamte, Richter und Soldaten, *) 2. verwitwete Beamte, Richter und Soldaten, 3. geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig
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Artikel 5 BwAttraktStG Änderung des Soldatengesetzes Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BwAttraktStG&a=5
Das Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der
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§ 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=27
(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden
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§ 51 BBG Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=51
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht
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Besoldungsgruppe B 9 BBesO A/B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
https://www.buzer.de/gesetz/6465/a107712.htm
Botschafter(hoch1)1 Bundesbankdirektor(hoch1)2 Direktor beim Bundesverfassungsgericht Ministerialdirektor bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung -(hoch1)3 Präsident der Generalzolldirektion Präsident des Bundesamtes
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Änderungen BBesG Bundesbesoldungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1599/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bundesbesoldungsgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
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Anlage III BBesG (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bbesg&a=Anlage+III
Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen Weibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form. 2. Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten
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Artikel 3 USGuSoldGNRG Folgeänderungen Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1061&a=3
(1) Das Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2055), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In
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Artikel 3 USGuSoldGNRG Folgeänderungen Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1061&a=3
(1) Das Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2055), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In
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Änderungen BBesO A/B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/6465/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bundesbesoldungsordnungen A und B, Synopse der einzelnen Fassungen