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§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=35
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
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Landesrecht - Dienstleistungsportal M-V
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KAGMV2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
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http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KAGMV2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
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