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Dosierte50 Ergebnisse für: dosiswerte
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§ 111 StrlSchG Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=111
(1) Bei einem überregionalen oder regionalen Notfall schätzt die für die Erstellung des radiologischen Lagebildes zuständige Behörde oder Stelle für betroffene Bevölkerungsgruppen die Dosis ab, die diese infolge des
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Strahlenschutz.co.de - Ihr Strahlenschutz Shop
http://www.strahlenschutz.co.de
Handbuch Laser-Strahlenschutz als Buch von Günter Ott, Paul Schreiber, Ernst Sutter, QuickCheck Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019: Fit für die Praxisbegehung, Tucano 2in1 magnetische Hartschale mit Foliocase »DUEinUNO 7 Plus«, goldfarben, …
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§ 97 StrlSchG Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/97_StrlSchG_Strahlenschutzgesetz.htm
(1) Bund und Länder stellen Notfallpläne nach den §§ 98, 99, 100 und 101 auf. In diesen Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen. Die
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"Schmutzige Bombe"
https://web.archive.org/web/20070927071236/http://www.bfs.de/ion/papiere/schmutzige_bombe.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Erste Bilanz der Auswirkungen von "Tokai-mura" | Nuklearforum Schweiz
http://www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/erste-bilanz-der-auswirkungen-von-tokai-mura
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 487 10. ZustAnpV Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes Zehnte
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=487
(9241-23) In § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 2 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 5, den §§ 6 und 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Satz 1, § 7a Absatz 2 Satz 2, § 7b Absatz 1, 2 und 3 Satz 2, § 9 Absatz
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Beruflicher Strahlenschutz: Wie wird Personal vor den Auswirkungen von Strahlung geschützt?
https://www.grs.de/aktuelles/beruflicher-strahlenschutz-dosimeter-strahlenpass
In Deutschland unterliegen mehr als 400.000 Personen der beruflichen Strahlenschutzüberwachung. Strahlenschutzüberwacht werden alle diejenigen, die während ihrer beruflichen Tätigkeiten im Jahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert erhalten…
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Artikel 278 10. ZustAnpV Änderung des Medizinproduktegesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=278
(7102-47) Das Medizinproduktegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In §
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Artikel 278 10. ZustAnpV Änderung des Medizinproduktegesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=278
(7102-47) Das Medizinproduktegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In §
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Artikel 487 10. ZustAnpV Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes Zehnte
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=487
(9241-23) In § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 2 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 5, den §§ 6 und 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Satz 1, § 7a Absatz 2 Satz 2, § 7b Absatz 1, 2 und 3 Satz 2, § 9 Absatz