546 Ergebnisse für: eingeräumten
-
BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14 - dejure.org
https://dejure.org/2015,34193
Informationen zur Entscheidung BGH, 2015-05-21 - I ZR 62/14: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
-
§ 233 HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__233.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
EuGH bekräftigt Sonderstaus der Westsahara - EU-Info.de
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/276688.html
Die Westsahara ist seit Jahrzehnten ein Streitfall des Völkerrechts. Marokko beansprucht das Gebiet, die Bewegung Polisario verlangt Unabhängigkeit. Jetzt fällt der EuGH ein möglicherweise heikles Urteil.
-
IN ALLER KÜRZE - taz.de
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ra&dig=2009/12/02/a0034&cHash=609f8f0bb2200d03ddee4a
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 32 UrhG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 19 GwG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
RIS - Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz § 13 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40153319
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 6 TKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
NLM - Zulassung Rundfunk
https://web.archive.org/web/20060106145403/http://www.nlm.de/deutsch/nlm/aufgaben/zulass_rundf.htm
Die NLM ist verantwortlich für die Lizenzierung und Programmaufsicht des privaten Rundfunks (Hörfunk und Fernsehen) in Niedersachsen. Sie fördert den Bürgerrundfunk und unterstützt medienpädagogische Maßnahmen und Forschungsmaßnahmen.
-
Stuttgart 21: Hermann will Einschätzung zu Gegner-Gutachten - Stuttgart - Stuttgarter Nachrichten
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-hermann-will-einschaetzung-zu-gegner-gutachten.da1b06f8-6633-421d-87c6
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) fordert beim Projekt Stuttgart 21 von Bahn-Vizechef Volker Kefer eine genauere Einschätzung zu der von den Gegnern vorgelegten Kostenberechnung.