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Energiewirtschaftsgesetz305 Ergebnisse für: energiewirtschaftsgesetzes
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§ 3 MaPrV Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen Managementprämienverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaPrV&a=3
(1) Anlagen sind fernsteuerbar im Sinne des § 2 Absatz 2, wenn die Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber 1. die technischen Einrichtungen vorhalten, die erforderlich sind, damit der Dritte, an den sie den Strom nach § 33b Nummer 1 des
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MaPrV Managementprämienverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Managementpr%C3%A4mienverordnung&f=1
MaPrV Managementprämienverordnung
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InfraStrPlanVBeschlG Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Beschleunigung+von+Planungsverfahren+f%C3%BCr+Infrastrukturvorhaben&f=1
InfraStrPlanVBeschlG Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
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§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=43
(1) Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von folgenden Anlagen bedürfen der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde 1. Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer
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Zitierungen von Energiewirtschaftsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm
Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz
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§ 1 EnLAG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/enlag/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 AbLaV Ausschreibungsverfahren und Gesamtabschaltleistungen Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=8
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen schreiben gemeinsam einmal wöchentlich für einen Ausschreibungszeitraum jeweils von Montag Uhr bis Sonntag 24 Uhr eine Gesamtabschaltleistung von 750 Megawatt an sofort abschaltbaren Lasten sowie
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§ 29 EnWG Verfahren zur Festlegung und Genehmigung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=29
(1) Die Regulierungsbehörde trifft Entscheidungen in den in diesem Gesetz benannten Fällen und über die Bedingungen und Methoden für den Netzanschluss oder den Netzzugang nach den in § 17 Abs. 3, § 21a Abs. 6 und § 24
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§ 5 BBPlG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbplg/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 DLRLEichGuaUG Änderung des Eichgesetzes Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DLRLEichGuaUG&a=1
Das Eichgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2008 (BGBl. I S. 1185) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. In der Inhaltsübersicht