182 Ergebnisse für: filmförderungsgesetz
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§ 12 FFG Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=12
(1) Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern. (2) Den Vorsitz führt die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Das Präsidium besteht weiter aus den folgenden Mitgliedern 1. je einem vom Deutschen Bundestag und von der für Kultur
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§ 40 FFG Begriffsbestimmungen Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=40
(1) Ein Film ist programmfüllend, wenn er eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen von mindestens 59 Minuten hat. Maßgeblich ist die Vorführdauer des Films einschließlich des Vor- und Abspanns. (2) Ein
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§ 16 FFG Aufgaben, Rechte Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=16
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Filmförderungsanstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Beschlüsse des Präsidiums und des Verwaltungsrats. (2) Der Vorstand vertritt die Filmförderungsanstalt gerichtlich
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§ 14a FFG Begriffsbestimmungen Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG+2004&a=14a
(1) Ein Film ist programmfüllend, wenn er eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen von mindestens 59 Minuten hat. (2) Ein Kinderfilm ist ein Film, der eine Freigabe und Kennzeichnung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1
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350 Millionen Euro für Nischenfilme: Deutsche Filmförderung unter Flopverdacht - FOCUS Online
http://www.focus.de/finanzen/news/tid-31680/die-deutsche-filmfoerderung-wird-seit-jahren-heftig-kritisiert-gutes-geld-fuer-schlechte-filme_aid_1004223.html
Dem deutschen Film läuft das Publikum weg – trotz 350 Millionen Euro Filmförderung von Bund und Ländern. Der Bundestag will das Filmförderungsgesetz dennoch bis 2016 verlängern. Doch das Verfassungsgericht könnte den Plan durchkreuzen.
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Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3082&a=1
Das Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2277), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1048) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 wird
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Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3082&a=1
Das Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2277), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1048) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 wird
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HDF KINO e.V.: Strate-Preis
https://www.hdf-kino.de/arbeitsgebiete/strate-preis.html
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