35 Ergebnisse für: folgesachen
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§ 1316 BGB Antragsberechtigung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1316.html
(1) Antragsberechtigt 1. 1 sind bei Verstoà gegen § 1303 Satz 1, die §§ 1304 , 1306 , 1307 , 1311 sowie in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 und 5 jeder...
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§ 155 FamFG Vorrang- und Beschleunigungsgebot - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des...
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Art. 13 EGBGB EheschlieÃung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/13.html
(1) Die Voraussetzungen der EheschlieÃung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so...
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§ 122 FamFG Örtliche Zuständigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=122
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge 1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; 2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der
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Art. 13 EGBGB EheschlieÃung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/13.html
(1) Die Voraussetzungen der EheschlieÃung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so...
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Artikel 13 EGBGB Eheschließung Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=13
(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wenn 1. ein Verlobter seinen
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Leistungen - Familie - Scheidungsfolgenvereinbarung - Notarin Jänicke
http://www.notarin-jaenicke.de/leistungen/familie/scheidungsfolgenvereinbarung/#c400
Der Internetauftritt von Notarin Jänicke.
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FamGKG - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/BJNR266600008.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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FamFG | Die Vollstreckung in Familienstreitsachen, insbesondere in Unterhaltssachen
https://www.iww.de/fk/archiv/famfg-die-vollstreckung-in-familienstreitsachen-insbesondere-in-unterhaltssachen-f13589
Mit Inkrafttreten des FamFG erfolgen Entscheidungen nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 FamFG). Damit sind auch die Regeln über die vorläufige ...
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Das Justizprojekt - integrierte MEDIATION
http://www.in-mediation.eu/justizprojekt
Ein Beitrag der Integrierten Mediation über die Mediation und deren Anwendung.