74 Ergebnisse für: gerichtsstands
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InsO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html#BJNR286600994BJNE000300000
Keine Beschreibung vorhanden.
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bundeswehr.de: Einheitlicher Gerichtsstand bei Straftaten im Einsatz
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYy9DoJAEISfhQfwFhKjYifS2GqB2Jjl2MDF-yHr4jU-vHeFM8k038zAA5I9fsyEYoJHC3fotTkOUQ1x
Der Leiter der Abteilung Recht im Verteidigungsministerium begrüßt die Einrichtung des besonderen Gerichtstandes für Auslandstraftaten.
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InsO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html
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§ 19 InsO Ãberschuldung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/19.html
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Ãberschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1 Ãberschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die...
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bundeswehr.de: Einheitlicher Gerichtsstand bei Straftaten im Einsatz
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYy9DoJAEISfhQfwFhKjYifS2GqB2Jjl2MDF-yHr4jU-vHeFM8k038zAA5I9fsyEYoJHC3fotTkOUQ1xJIUvWclaeqtIRojpKTM58tDlYSro4ElyCnkxKSdGCayWwGIzWZkTUWaEvqzaptqXf1Xf-tydb7t6W7aX5poPF8bJIfQ-bDTqmWBx7hBPRfEDoo7XDw!!/
Der Leiter der Abteilung Recht im Verteidigungsministerium begrüßt die Einrichtung des besonderen Gerichtstandes für Auslandstraftaten.
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§ 12 InsO Juristische Personen des öffentlichen Rechts - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/InsO/12.html
(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen 1. des Bundes oder eines Landes; 2. einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der...
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§§ 1076 bis 1078 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=1076%E2%80%931078
§§ 1076 bis 1078 ZPO Zivilprozessordnung
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Insolvenzordnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/InsO
Die InsO: Stand: 21.04.2018 aufgrund Gesetzes vom 13.04.2017 ( BGBl. I S. 866 )
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§ 11 InsO Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/11.html
(1) 1 Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2 Der nicht rechtsfähige Verein steht...
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§ 15a InsO Antragspflicht bei juristischen Personen und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/15a.html
(1) 1 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes...