940 Ergebnisse für: gwb
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§ 54 GWB Einleitung des Verfahrens, Beteiligte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/54.html
(1) 1 Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein. 2 Die Kartellbehörde kann auf entsprechendes Ersuchen zum Schutz eines...
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§ 21 GWB Boykottverbot, Verbot sonstigen... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GWB/21.html
(1) Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen dürfen nicht ein anderes Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen in der Absicht, bestimmte...
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§ 103 GWB Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=103
(1) Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von
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§ 102 GWB Sektorentätigkeiten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=102
(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser, 2. die Einspeisung von
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§ 104 GWB Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=104
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst 1. die Lieferung von Militärausrüstung,
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§ 113 GWB Verordnungsermächtigung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=113
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie zur Ausrichtung von Wettbewerben zu regeln. Diese Ermächtigung
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§ 127 GWB Zuschlag Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=127
(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot
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§ 106 GWB Schwellenwerte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=106
(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht
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Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung - Homepage - Kommunale Beschaffung im Umbruch
http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/Kommunale_Beschaffung_%20im_Umbruch.html
Das Institut für den öffentlichen Sektor e.V., betrachtete in einer Studie die in Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die nachhaltige Beschaffung großer Kommunen und Kreise. Die Untersuchung kommt unter anderem zu der Erkenntnis,…
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GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html#BJNR252110998BJNG002205360
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