62 Ergebnisse für: handelskauf
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
(1) 1 Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2 Dies gilt...
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§ 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
(1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1...
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§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/280.html
(1) 1 Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2 Dies gilt...
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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGH+NJW+2000,+1415
Informationen zu BGH NJW 2000, 1415: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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Insolvenzverfahren in Bulgarien - Bulgarien Handelsrecht
http://www.bulgarien-handelsrecht.eu/insolvenzverfahren.html
Das Insolvenzverfahren in Bulgarien - Voraussetzung der Insolvenz, Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Rechtsfolgen.
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Deutsche Biographie - Jessen, Jens
https://www.deutsche-biographie.de/gnd122776690.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
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§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäÃ... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäÃ, so kann der Gläubiger, wenn er dem...
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§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäÃ... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/323.html
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäÃ, so kann der Gläubiger, wenn er dem...