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Bundesfinanzministerium - Kleinanlegerschutzgesetz
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2015-07-09-kleinanlegerschutzgesetz.html
Um einerseits den Anlegern künftig den Zugang zu mehr und besseren Informationen zu Finanzprodukten des „Grauen Kapitalmarkts“ zu gewähren und andererseits die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen, sieht…
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://dejure.org/gesetze/VermAnlG/1.html
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 64 WpHG Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=64
(1) Erbringt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anlageberatung, muss es den Kunden zusätzlich zu den Informationen nach § 63 Absatz 7 rechtzeitig vor der Beratung und in verständlicher Form darüber informieren 1. ob die
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/04/rk20150402_1bvr047015.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2a VermAnlG Befreiungen für Schwarmfinanzierungen Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VermAnlG&a=2a
(1) Die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, § 19 Absatz 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis
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Fassung § 31 WpHG a.F. bis 01.08.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2390)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG+01.08.2014&a=31
Text § 31 WpHG a.F. Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung vom 01.08.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2390)
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Fonds Sexueller Missbrauch: Antragstellung
http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Geschichte und Entwicklung der Institution
http://wayback.archive.org/web/20080316151022/http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz50/chronik50.htm
Keine Beschreibung vorhanden.