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Jugendarbeit230 Ergebnisse für: jugendarrest
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JGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/
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JGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jgg/gesamt.pdf
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§ 11 JGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__11.html
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Historie - Berlin.de
https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jugendarrestanstalt-berlin-brandenburg/die-anstalt/historie/
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§ 13 JGG Arten und Anwendung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/JGG/13.html
(1) Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum BewuÃtsein gebracht werden...
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Bundesregierung | Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität
https://web.archive.org/web/20130411045644/http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/04/2012-04-18%20warnschussarres
Jugendkriminalität wird wirksamer bekämpft und ihren Ursachen entgegengewirkt. Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können numehr zur Abschreckung für bis zu vier Wochen inhaftiert werden.
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Justizvollzugsanstalt Chemnitz - Gliederung der Anstalt und Belegungsfähigkeit
https://www.justiz.sachsen.de/jvac/content/819.htm
Internetauftritt Justizvollzugsanstalt Chemnitz
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Bundesregierung | Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität
https://web.archive.org/web/20130411045644/http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/04/2012-04-18%20warnschussarrest.html
Jugendkriminalität wird wirksamer bekämpft und ihren Ursachen entgegengewirkt. Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können numehr zur Abschreckung für bis zu vier Wochen inhaftiert werden.
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Fassung § 8 JGG a.F. bis 24.08.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=JGG+24.08.2017&a=8
Text § 8 JGG a.F. in der Fassung vom 24.08.2017 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202)