32 Ergebnisse für: korrbekg
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Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2015%2BI%2B2025&a=1
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Fassung § 202c StGB a.F. bis 26.11.2015 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB+26.11.2015&a=202c
Text § 202c StGB a.F. in der Fassung vom 26.11.2015 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025)
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§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=299
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich
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§ 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=335
(1) In besonders schweren Fällen wird 1. eine Tat nach a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
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§ 78 StGB Verjährungsfrist Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=5
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden 1. (aufgehoben) 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83); 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a) in den Fällen
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Suche '"Artikel 10" Grundgesetz eingeschränkt'
http://www.buzer.de/s2.htm?v=%22Artikel+10%22+Grundgesetz+eingeschr%C3%A4nkt
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 263 StGB Betrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
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§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=261
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes
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Artikel 10 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung