338 Ergebnisse für: mängelhaftung
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§§ 631 bis 650 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=631-650
§§ 631 bis 650 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
1 AuÃer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung...
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§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/440.html
1 AuÃer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung...
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§ 443 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
(1) 1 Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. 2 Um einen Verbrauchsgüterkauf...
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ÖDP Bundesverband: Bundesparteitag Aschaffenburg 2018
https://www.oedp.de/partei/bundesparteitage/bundesparteitag-aschaffenburg-2018/
Die Oekologisch-Demokratische Partei (ÖDP Bundesverband) informiert Sie über aktuelle Nachrichten, das Parteiprogramm und lädt Sie zum Meinungsaustausch ein.
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§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/474.html
(1) 1 Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. 2 Um einen Verbrauchsgüterkauf...
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§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
(1) 1 Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. 2 Um einen Verbrauchsgüterkauf...
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§ 640 BGB Abnahme - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/640.html
(1) 1 Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäÃig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme...
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§ 475 BGB Anwendbare Vorschriften - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
(1) 1 Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen...