143 Ergebnisse für: momig
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§§ 30, 31 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GmbHG&a=30,31
§§ 30, 31 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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§§ 64, 84 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GmbHG&a=64,84
§§ 64, 84 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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§ 107 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/107.html
Wird die Firma einer Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die inländische Geschäftsanschrift geändert, tritt ein...
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§ 2 GmbHG Form des Gesellschaftsvertrags - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/2.html
(1) 1 Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. 2 Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) 1 Die Gesellschaft kann in einem...
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§ 57 AktG Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/57.html
(1) 1 Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. 2 Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb...
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§ 46 GmbHG Aufgabenkreis der Gesellschafter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/46.html
Der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; 1a. die Entscheidung über die...
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§ 30 GmbHG Kapitalerhaltung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/30.html
(1) 1 Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. 2 Satz 1 gilt nicht...
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BGH, 02.12.2014 - II ZR 322/13 - Nichtigkeit eines Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/2014-12-02/II-ZR-322_13?q=++BGH,+02.12.2014,+Az.:+II+ZR+322/13&sort=1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 181 BGB Insichgeschäft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=181
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in
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§ 41 GmbHG Buchführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/41.html
Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäÃige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des...