92 Ergebnisse für: pfande
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Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen: Vom Jahre 1600 bis zum ... - Georg Christian Friedrich Lisch - Google Books
http://books.google.de/books?id=6q5AAAAAcAAJ
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§ 1208 BGB Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1208.html
1 Ist die Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so geht das Pfandrecht dem Recht vor, es sei denn, dass der Pfandgläubiger zur Zeit des Erwerbs des...
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Die Stadtbücher Dresdens (1404-1535) und Altendresdens (1412-1528 ... - Google Books
https://books.google.de/books?id=enVnJr71ITMC&dq=dresden+stadttopographie&hl=de&source=gbs_navlinks_s
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§ 1254 BGB Anspruch auf Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1254.html
1 Steht dem Pfandrecht eine Einrede entgegen, durch welche die Geltendmachung des Pfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann der Verpfänder die...
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Prüfung der Theorie der Culpa des Herrn Egid. v. Löhr: als Bestätigung ... - Franz Schöman - Google Books
https://books.google.de/books?id=9g9FAAAAcAAJ
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Regest: Adolf. (Nachträge), 1298 febr. 26, Friedberg: erklärt, daà er seine vettern („patrui” [vgl. RI....
http://regesta-imperii.digitale-sammlungen.de/regest/ri06_ri_1298-02-26_000001_000001_006_002_003_001042_0000001027
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§ 1209 BGB Rang des Pfandrechts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1209.html
Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maÃgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.
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§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
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§ 1243 BGB Rechtswidrige VeräuÃerung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1243.html
(1) Die VeräuÃerung des Pfandes ist nicht rechtmäÃig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235 , des § 1237 Satz 1 oder...
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§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...