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Schenkungsteuergesetz71 Ergebnisse für: schenkungsteuergesetzes
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Artikel 6 StÄndG 2015 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Steueränderungsgesetz 2015
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1834&a=6
Das Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 20 Absatz 2 wird wie folgt
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Artikel 6 StÄndG 2015 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Steueränderungsgesetz 2015
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1834&a=6
Das Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 20 Absatz 2 wird wie folgt
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Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für Vermögensabschöpfung illegal erworbener Vermögen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw12-de-strafrechtliche-vermoegensabschoepfung/496778
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. März 2017, für eine gesetzliche Grundlage zur Einziehung von illegal erworbenen Vermögen gestimmt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung…
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Artikel 3 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
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§ 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=33
(1) Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befaßt, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim
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Artikel 2 KGÜAG Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+757&a=2
Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754), geändert durch Artikel 71 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird wie folgt geändert 1.
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§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112
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§ 8c KStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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