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Straßenverkehrsgesetz332 Ergebnisse für: straßenverkehrsgesetzes
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FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum StraÃenverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
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§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=26
(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 23 bis 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung
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§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=29
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, a) die in der Rechtsverordnung
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§ 37 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=37
(1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen von den Registerbehörden an die zuständigen Stellen anderer Staaten übermittelt werden, soweit dies a) für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet
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§ 48 StVG Registerführung und Registerbehörden Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=48
(1) Die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 Abs. 1) führen im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit ein Register (örtliche Fahrerlaubnisregister) über 1. von ihnen erteilte Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden
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FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum StraÃenverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000600000
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§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=4
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften
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§ 323a StGB Vollrausch Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323a
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine
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§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=2
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche
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§ 65 StVG Übergangsbestimmungen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=65
(1) Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse, die sich am 1. Januar 1999 bereits in den Akten befinden, brauchen abweichend von § 2 Abs. 9 Satz 2 bis 4 erst dann vernichtet zu werden, wenn sich die