6,395 Ergebnisse für: tagaktuell
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FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=FrhEntzG&kurz=IntFamRVG&ag=4208
FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
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§ 769 BGB Mitbürgschaft Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=769
Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen.
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Artikel 1 1. StVOAusnV12ÄndV Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
//www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+3678&a=1
In § 3 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird Satz 2 aufgehoben.
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Suche '3'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bschwg&a=3
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 125 GNotKG Verbot der Gebührenvereinbarung Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=125
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.
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Artikel 4 MietNovG Inkrafttreten Mietrechtsnovellierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MietNovG&a=4
In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 556d Absatz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juni 2015 in Kraft.
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§ 27 AltPflG Altenpflegegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AltPflG&a=27
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
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Artikel 1 1. StVOAusnV12ÄndV Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+3678&a=1
In § 3 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird Satz 2 aufgehoben.
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§ 8 KrGlasKennzG Abfertigung durch Zolldienststellen Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=8
Die Nichtbeachtung des § 3 Abs. 1 Satz 1 steht der Abfertigung durch die Zolldienststellen nicht entgegen. Die Zolldienststellen sind befugt, Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, die sie bei der Abfertigung feststellen, den
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§ 1 InsoGUmlV 2009 Umlagesatz Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InsoGUmlV+2009&a=1
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2009 beträgt 0,10 Prozent.