153 Ergebnisse für: uklag
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§ 286 BGB Verzug des Schuldners *) Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=286
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines
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§ 505 BGB Geduldete Ãberziehung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/505.html
(1) 1 Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Ãberziehungsmöglichkeit ein Entgelt für...
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§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=308
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines
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Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein LG Kiel 18. Zivilkammer | 18 O 243/10 | Urteil | AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit der im Prepaid-Mobilfunkvertrag formularmäßig vereinbarten Preisänderungsmöglichkeit sowie der Gebührenerhebung für Restguthabenerstattung bei Vertragsbeendigung und der Berechnung einer Mahngebühr | Langtext vorhanden
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE1
Recherche juristischer Informationen
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§ 675e BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675e
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden. (2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, §
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Bürgerservice Berlin - Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE219972009&psml=sammlung.psml&max=true&bs
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bürgerservice Berlin - Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE219972009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 21 TranspRLÄndRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes Gesetz zur Umsetzung der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=21
§ 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, wird wie
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Artikel 21 TranspRLÄndRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes Gesetz zur Umsetzung der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2029&a=21
§ 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) geändert worden ist, wird wie
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