162 Ergebnisse für: vergabeverordnung
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§ 97 GWB Grundsätze der Vergabe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=97
(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem
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MiLoGEG Tarifautonomiestärkungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Tarifautonomiest%C3%A4rkungsgesetz&f=1
MiLoGEG Tarifautonomiestärkungsgesetz
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BMWi - Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html
Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie…
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DSTGB VIS - EuGH: Vergaberecht ist nicht auf Rettungsdienst-Konzessionsmodelle anwendbar
https://archive.today/20130313/http://www.dstgb-vis.de/home/aktuelles_news/aktuell/eugh_vergaberecht_ist_nicht_auf_rettungsdienst_konzessionsmodelle_anwendbar/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BMWi - Energieeinsparung
https://web.archive.org/web/20100622065004/http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/energieeinsparung,did=346484.html
Die Kommunikations- und Informationsplattform des Bundesministeriums fÃŒr Wirtschaft und Technologie
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§ 4 VSVgV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vsvgv/__4.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 98 GWB Auftraggeber Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=98
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45272.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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KorrBekG Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Bek%C3%A4mpfung+der+Korruption&f=1
KorrBekG Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
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§ 69 SGB V Anwendungsbereich Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=69
(1) Dieses Kapitel sowie die §§ 63 und 64 regeln abschließend die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken sowie sonstigen Leistungserbringern und ihren