1,428 Ergebnisse für: versicherungsunternehmen
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§ 64a VAG Geschäftsorganisation; Geschäftsleiterpflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche die Einhaltung der von ihnen zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie der aufsichtsbehördlichen Anforderungen
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Das operationelle Risiko in Versicherungsunternehmen: Eine theoretische und ... - Annette Dölker - Google Books
https://books.google.de/books?id=tmG3KOQ1hXMC&pg=PA2&dq=Operationelles+Risiko&hl=de&sa=X&ved=0CCwQ6AEwAmoVChMI_5GYo9zwxgIVARByCh
Das operationelle Risiko ist ein Phänomen, dessen Wirkungen die Sicherheitslage von Versicherungsunternehmen bereits in der Vergangenheit nachhaltig beeinträchtigten. Obwohl es ein enormes Gefahrenpotenzial birgt, wurde bislang die Auseinandersetzung mit…
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§ 31 VAG Versicherungsmathematische Funktion - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/31.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion verfügen. 2 Die Aufgabe dieser Funktion ist es, in Bezug auf...
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§ 26 VAG Risikomanagement Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=26
(1) Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der
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§ 341e HGB Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341e
(1) Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen auch insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den
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§ 12a VAG Alterungsrückstellung; Direktgutschrift Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=12a
(1) Das Versicherungsunternehmen hat den Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung (Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung) jährlich Zinserträge, die auf
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§ 333 VAG Zuständige Verwaltungsbehörde Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+2016&a=333
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt, soweit die Aufsicht über Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt zusteht.
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Kapitalanlage nach Solvency II – jetzt sind die Versicherer am Zug
https://betriebs-berater.ruw.de/bb-standpunkte/standpunkte/Kapitalanlage-nach-Solvency-II--jetzt-sind-die-Versicherer-am-Zug-294
Die Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen unterliegt zum Schutz der Belange der Versicherten bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese waren bis zum 31.12.2015 noch recht klar vorgegeben:
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Kapitalanlage nach Solvency II – jetzt sind die Versicherer am Zug
https://betriebs-berater.ruw.de/bb-standpunkte/standpunkte/Kapitalanlage-nach-Solvency-II--jetzt-sind-die-Versicherer-am-Zug-29428
Die Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen unterliegt zum Schutz der Belange der Versicherten bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese waren bis zum 31.12.2015 noch recht klar vorgegeben:
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BaFin - Alle Ausgaben des BaFinJournals - BaFinJournal 3/2014
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2014/bj_1403.pdf
Grauer Kapitalmarkt: Rendite und Risiko - Marktabgrenzung, Regulierung und Verantwortung des Anlegers Run-Off: Aufsicht über Versicherungsunternehmen, die Bestände abwickeln Interne Revision: Erwartungen der Bankenaufsicht