31 Ergebnisse für: vertragsarztrechtsänderungsgesetz
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§ 108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=108
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, 2.
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Zahnwissen-Lexikon Ta-Tm
http://www.zahnwissen.de/lexikon_ta-tm.htm#Teilkrone
medizinische Infos über die meisten Gebiete der Zahnheilkunde - von einem Zahnarzt allgemeinverständlich erklärt.
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Arztberuf: Die Medizin wird weiblich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=59406
Zwei Drittel der Studienanfänger sind inzwischen Frauen. Damit sich der Ärztemangel nicht weiter verschärft, müssen die Rahmenbedingungen den Ärztinnen angepasst werden. Kein erheblicher Nutzen für die Kranken, mehr Schaden als Nutzen für die…
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Arztberuf: Die Medizin wird weiblich
http://www.aerzteblatt.de/archiv/59406/Arztberuf-Die-Medizin-wird-weiblich
Zwei Drittel der Studienanfänger sind inzwischen Frauen. Damit sich der Ärztemangel nicht weiter verschärft, müssen die Rahmenbedingungen den Ärztinnen angepasst werden. Kein erheblicher Nutzen für die Kranken, mehr Schaden als Nutzen für die…
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Arztberuf: Die Medizin wird weiblich
https://www.aerzteblatt.de/archiv/59406/Arztberuf-Die-Medizin-wird-weiblich
Zwei Drittel der Studienanfänger sind inzwischen Frauen. Damit sich der Ärztemangel nicht weiter verschärft, müssen die Rahmenbedingungen den Ärztinnen angepasst werden. Kein erheblicher Nutzen für die Kranken, mehr Schaden als Nutzen für die…
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§ 95 SGB V Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/sgb_v/95.html
(1) 1 An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ãrzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ãrzte und ermächtigte...
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§ 39 SGB V Krankenhausbehandlung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=39
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre oder stationsäquivalente Behandlung durch ein
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§ 140a SGB V Besondere Versorgung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=140a
(1) Die Krankenkassen können Verträge mit den in Absatz 3 genannten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Sie ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine
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§ 18 SGB IV Bezugsgröße Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=18
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen
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Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2006+I+2748&a=2
(1) In § 125b Abs. 1 Satz 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden die