108 Ergebnisse für: vortat
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§ 22 StGB Begriffsbestimmung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/22.html
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
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§ 22 StGB Begriffsbestimmung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/22.html
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
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BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+42,+196
Informationen zu BGHSt 42, 196: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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§ 258 StGB Strafvereitelung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=258
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe
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§ 27 StGB Beihilfe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/27.html
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) 1 Die Strafe für...
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§ 27 StGB Beihilfe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) 1 Die Strafe für...
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HRRS Februar 2015: Dehne-Niemann - Was bedeutet die Rechtsprechungsänderung des BGH Âzum Absatzerfolg für die Absatzhilfe? · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-02/index.php?sz=8
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 27 StGB Beihilfe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) 1 Die Strafe für...
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§ 260a StGB GewerbsmäÃige Bandenhehlerei - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/260a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von...
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§ 260a StGB GewerbsmäÃige Bandenhehlerei - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/260a.html
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von...