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Wettbewerbsbesch307 Ergebnisse für: wettbewerbsbeschrã¤nkungen
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§ 36 GWB Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/36.html
(1) 1 Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende...
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§ 2 GWB Freigestellte Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/2.html
(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte...
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§ 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,...
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§ 35 GWB Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/35.html
(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten...
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§ 20 GWB Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gwb/20.html
(1) 1 § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen, soweit von ihnen kleine oder mittlere...
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§ 75 GWB Nichtzulassungsbeschwerde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/75.html
(1) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kann selbständig durch Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. (2) 1 Ãber die Nichtzulassungsbeschwerde...
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§ 171 GWB Zulässigkeit, Zuständigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/171.html
(1) 1 Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. 2 Sie steht den am Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten zu. (2)...
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§ 30 GWB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__30.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 32b GWB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__32b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 106 GWB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__106.html
Keine Beschreibung vorhanden.