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Zigarillo216 Ergebnisse für: zigarillos
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Zigarrencutter und -scheren: Wie schneide ich eine Zigarre richtig an online kaufen | Rauchr.de
http://rauchr.de/zigarrencutter-zigarrenscheren/
Zigarrencutter, Zigarrenschere oder doch lieber einen Zigarrenbohrer? Übersicht über die die gängigen Varianten und die Vor- und Nachteile. Powered by rauchr.de
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§ 2 TabStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Duden | Zigarillo | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
http://www.duden.de/rechtschreibung/Zigarillo
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Zigarillo' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
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§ 25 TabStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__25.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Steuerzeichen
https://web.archive.org/web/20101225174553/http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_tabak/d0_besonderheiten/a0_steuerzeichen/index.html
Steuerzeichen
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Steuerzeichen
https://web.archive.org/web/20101225174553/http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_tabak/d0_besonderheiten
Steuerzeichen
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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TabStG&a=1
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)
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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162236.htm
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)
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Einreise in die EU | Taxation and Customs Union
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_de.htm
Einreise in die EU
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§ 25 TabStG Packungen im Handel, Stückverkauf Tabaksteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162260.htm
(1) Der Händler muss die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten. Er darf die Packungen jedoch öffnen, um den Inhalt zu prüfen, vorzuzeigen oder, mit Ausnahme des Inhalts von