1,446 Ergebnisse für: Datenübermittlung
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BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Vorschriften - BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/FATCA/Vorschriften/BMF-Schreiben_zu_Anwendungsfragen.html?nn=20334
BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen
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ReplicationWatch
http://itwatch.de/Produkte/ReplicationWatch
ReplicationWatch steht für revisionssichere und kostensparende Datenreplikation. Sie behalten den Überblick über alle Kopiervorgänge und nutzen Ihre Ressourcen effizient aus. Sie bestimmen individuell unter welchen Umständen Daten repliziert werden dürfen
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BBodSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbodschg/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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DüngG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/d_ngg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rubrik Ernährung und Wissen | Nestlé Ernährungsstudio
http://ernaehrungsstudio.nestle.de/start/ErnaehrungWissen
Im Nestlé Ernährungsstudio finden Sie wertvolle Experten-Infos rund um die Themen Ernährung und Wohlfühlgewicht. Verbessern Sie Ihr Basiswissen!
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Christos Yiannopoulos ist Buchautor und Drehbuchautor
http://www.yiannopoulos.de/roman.htm
Während Christos Yiannopoulos Bücher und Drehbücher für Erwachsene schreibt, erzählt Thomas Christos lustige Geschichten für Kinder.
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Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH - Gesellschaften und Beteiligungen
http://www.stw-freising.de/de/Kopfnavigation/Unternehmen/Gesellschaften/Gesellschaften-und-Beteiligungen.html
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist das Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das Gewerbe und die Industrie in Freising.
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BStatG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 139b AO Identifikationsnummer Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=139b
(1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. (2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur