833 Ergebnisse für: 23.12.2016
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Vorstellungen mit Herbert Lippert | Spielplanarchiv der Wiener Staatsoper
https://archiv.wiener-staatsoper.at/search/person/1691
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§ 3a BDSG Datenvermeidung und Datensparsamkeit Bundesdatenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BDSG+24.05.2018&a=3a
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.
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"Stern von Betlehem" - Google-Suche
http://www.google.com/search?hl=de&q=%22Stern+von+Betlehem%22&lr=lang_de
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"Stern von Bethlehem" - Google-Suche
http://www.google.com/search?hl=de&q=%22Stern+von+Bethlehem%22&btnG=Suche&lr=lang_de
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Artikel 110 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=110
(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und
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§ 75 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=75
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht
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Artikel 424 10. ZustAnpV Änderung des Seefischereigesetzes Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=424
(793-12) In § 2 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5, § 3 Absatz 1 Satz 5, § 15 Absatz 1 und 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 Satz 1, § 18 Absatz 6, § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sowie § 21 Satz 1 des Seefischereigesetzes in
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§ 151 SGB IX Geltungsbereich Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=151
(1) Die Regelungen dieses Teils gelten für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen. (2) Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen (§ 2 Absatz 3) erfolgt auf Grund einer Feststellung nach
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§ 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=32
(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige